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AGB

1. Behandlungsvertrag

Die Praxis „Physio Mitterndorf“ ist eine Gemeinschaftspraxis von zwei freiberuflichen Physiotherapeutinnen, Doris Lang und Cornelia Mißbach. Die vorhandenen Praxisräumlichkeiten und das Inventar werden gemeinsam genutzt. Als Patient schließen Sie mit ihrer jeweiligen behandelnden Therapeutin einen Behandlungsvertrag ab. Im Haftungsfall haftet nur die jeweilige, im Behandlungsvertrag angeführte, Therapeutin und jede Mithaftung der Gemeinschaftspraxis als solche ist ausgeschlossen. Im Folgenden sind mit Praxis „Physio Mitterndorf“ ihre jeweilige Therapeutin gemeint.


2. Wahltherapeuten-Modus

Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass alle physiotherapeutischen Behandlungen in der Praxis „Physio Mitterndorf“ im Zuge des Wahltherapeuten-Modus abgerechnet werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen, welche von den Therapeutinnen erbracht werden, vorerst dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden. Diese Rechnungen können üblicherweise bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Die Höhe der Kostenübernahme ist unterscheidlich.


3. Chefarztpflicht

Die Praxis „Physio Mitterndorf“ übernimmt keine Verantwortung für Mehrkosten, die durch etwaiges Verabsäumen der Einholung einer chefärztlichen Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse entstehen. Im Falle einer Chefarztpflicht obliegt es dem Patienten, einen weiteren Überweisungsschein bei der zuweisenden Stelle zu beantragen.


4. Mahnweg

Falls der Zahlungsaufforderung nicht innerhalb des Zahlungsziels von 14 Tagen nachgekommen wird, stellen wir die mit den Mahnungen verbunden Mehrkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 10% p.A. in Rechnung.  Kommt es zum Zahlungsverzug werden in der Regel drei Mahnungen im Abstand von vierzehn Tagen versendet. Sollte auch die letzte Mahnung nicht zu einem Rechnungsausgleich führen behalten wir uns vor die überfällige Forderung einem Inkassobüro zu übergeben. Daraus entstehende Inkassokosten hat der Patient zu tragen.


5. Therapiedauer

Die Therapiedauer, d.h. die Länge der einzelnen Therapieeinheiten, wird zu Beginn der Behandlungsreihe von der Therapeutin vorgeschlagen. Sie ist spezifisch auf den Patienten und auf dessen Befund-Ergebnis abgestimmt und wird durch den Therapievertrag verbindlich vereinbart. Sollte eine kürzere Therapiedauer gewünscht sein, muss dies vor Beginn der Behandlungsreihe mitgeteilt werden. Wir bitte um Verständnis, dass eine vorzeitig abgebrochene Therapieeinheit, egal aus welchen Gründen dies erfolgt, dennoch mit der vollen Therapiedauer abgerechnet wird. Eine minutengenaue Abrechnung ist nicht möglich.


6. Therapiehäufigkeit

Die Anzahl und Häufigkeit der Behandlungen ist je nach Bedarf des Patienten variabel und wird während des Therapieverlaufs mit der Patientin oder dem Patienten besprochen und abgestimmt. Der Patient hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Therapieserie abzubrechen.


7. Behandlungsabbruch

Der Patient wird über das Befund-Ergebnis, die Art der Behandlung, sowie über Risiken und mögliche Konsequenzen der Behandlung aufgeklärt. Er hat weiters jederzeit die Möglichkeit, die Therapie abzubrechen beziehungsweise den Therapeuten während der Therapie zu bitten, die Behandlungstechnik zu beenden.


8. Terminabsagen / Terminänderungen

Terminabsagen sind mindestens 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Therapieeinheit bekanntzugeben. Im Fall einer nicht zeitgerecht erfolgten Terminabsage wird die Therapieeinheit jedenfalls in Rechnung gestellt.


9. Verschwiegenheitspflicht

Persönliche und medizinische Daten, die im Zuge einer Behandlung der Therapeutin weitergegeben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.